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Essen

Oberbürgermeister-Wahl in Essen: Alle Infos zur Stichwahl am Sonntag


Kufen gegen Klewin
Alle Infos zur Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt

Von t-online, jum

Aktualisiert am 26.09.2025Lesedauer: 2 Min.
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Blick in ein Essener Wahllokal (Symbolbild): Am 28. September findet in der Ruhrgebietsstadt die OB-Stichwahl zwischen Thomas Kufen und Julia Klewin statt. (Quelle: Kerstin Kokoska/imago-images-bilder)
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Am Sonntag findet die Oberbürgermeister-Stichwahl in Essen statt. t-online fasst alle wichtigen Informationen dazu zusammen.

Am 28. September 2025 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Essen in einer Stichwahl, wer künftig das Amt des Oberbürgermeisters übernimmt. Zur Wahl stehen:

Wie sahen die Ergebnisse des ersten Wahlgangs am 14. September aus?

Nach Auszählung aller Stimmen steht das Ergebnis für Essen fest: Der amtierende Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) tritt am 28. September in einer Stichwahl gegen Julia Klewin (SPD) an. Während Kufen 42,3 Prozent der Stimmen bekam, entfielen 20,2 Prozent auf Klewin. Die genauen Ergebnisse zur Oberbürgermeisterwahl in Essen finden Sie hier.

Wann und wo wird gewählt?

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Gewählt wird in den 314 Stimmbezirken der Stadt, in denselben Wahlräumen wie bei der Hauptwahl am 14. September. In den Wahlbenachrichtigungen ist der persönliche Wahlraum vermerkt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wählen darf, wer am 14. September 2025 mindestens 16 Jahre alt war, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 16 Tagen in Essen hat. Grundlage ist das Wählerverzeichnis der Hauptwahl – neue Eintragungen erfolgen nicht.

Die Stadt weist darauf hin, dass jede Person nur einmal und ausschließlich persönlich wählen darf. Manipulationen oder Wahlbetrug können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Wird eine neue Wahlbenachrichtigung verschickt?

Für die anstehende Wahl werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen ausgestellt. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat oder nicht mehr findet, kann dennoch problemlos wählen.

Für die Stimmabgabe im Rathaus oder am Wahltag im Wahllokal genügt ein Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto. Auch der Führerschein wird als Identitätsnachweis akzeptiert.

Wie erfolgt die Stimmabgabe?

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Stimmzettel sind gelb und werden im Wahlraum ausgehändigt. Zur Wahl müssen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis mitgebracht werden.

Was ist bei Briefwahl zu beachten?

Wer nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann, kann per Briefwahl abstimmen. Dazu wird ein Wahlschein benötigt, der bis spätestens 26. September, 15 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden kann. Bei Erkrankung ist ein Antrag auch noch am Wahltag möglich.
Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 16 Uhr am Wahltag im Wahlamt vorliegen.

Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann die Briefwahl per E-Mail an wahl@essen.de beantragen. Zudem soll die Online-Beantragung wieder möglich sein. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Bürger die Briefwahl spätestens bis Mittwoch (24. September) beantragen sollten.

Gibt es eine Direktwahl im Rathaus?

Die Direktwahl im Rathaus hat Freitag, 19. September, begonnen. Das Wahlamt öffnet für die Direktwahl montags bis donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr. Freitags können Bürger von 8.30 bis 15 Uhr ihre Stimme abgeben.

Am Wahltag selbst, Sonntag, 28. September, stehen wie bei der Kommunalwahl am 14. September alle 314 Wahllokale zur Verfügung.

Wie erfolgt die Auszählung der Stimmen?

Die Stimmen werden im Anschluss an die Wahl öffentlich ausgezählt. Auch die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag um 15 Uhr im Congresscenter der Messe Essen zusammen.

Verwendete Quellen
  • Amtsblatt der Stadt Essen vom 19. September 2025
  • Eigene Recherche
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